Bescheinigungen

Bestimmungen im Bereich der Bescheinigungen und Ersatzerklärungen (Art. 15, Gesetz vom 12. November 2011, Nr. 183)

Das Stabilitätsgesetz (Art. 15 des Gesetzes vom 12.11.2011 Nr. 183) hat mit 1. Januar 2012 die nachfolgenden neuen Bestimmungen im Bereich der Bescheinigungen und Ersatzerklärungen eingeführt:

  1. Bescheinigungen öffentlicher Verwaltungen, die Auskunft geben über persönliche Situationen, Eigenschaften und Sachverhalte, dürfen nur mehr zwischen Privaten verwendet werden.
  2. Öffentliche Behörden sowie private Betreiber von öffentlichen Dienstleistungen dürfen keine amtlichen Bescheinigungen mehr anfordern oder annehmen. Gegenüber öffentlichen Behörden sowie privaten Betreibern von öffentlichen Dienstleistungen müssen laut Gesetz Ersatzerklärungen einer Bescheinigung bzw. Ersatzerklärungen eines Notorietätsaktes verwendet werden (Art. 40, 46 und 47 des D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000).
  3. Werden Bescheinigungen über den persönlichen Stand, persönliche Eigenschaften und Tatsachen ausgestellt, müssen sie bei sonstiger Ungültigkeit immer mit dem Hinweis versehen sein: „Diese Bescheinigung darf nicht Organen der öffentlichen Verwaltung oder privaten Betreibern öffentlicher Dienste vorgelegt werden“.

Bescheinigungen können daher ausschließlich für folgende Verwendungen beantragt werden:

  • Für Private im Inland 
  • Für das Ausland
  • Für die italienische Quästur zur Ausstellung bzw. Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung.

Gemäß D.P.R. Nr. 642/1972 in geltender Fassung müssen sowohl die Bestätigungen als auch die Anträge zum Erhalt derselben, ab Ausstellung, mit einer Stempelmarke versehen sein (16,00 Euro).
Für jene Fälle, für die das Gesetz eine Befreiung von der Stempelgebühr vorsieht, muss der Antragsteller weder auf der Bestätigung noch auf dem Antrag zum Erhalt derselben eine Stempelmarke anbringen. Der Antragsteller muss bei der Antragstellung den genauen Zweck anführen, für den er die Bestätigung benötigt.

Wenn Sie für einen der genannten Zwecke eine Bestätigung benötigen, verwenden Sie bitte das Formular, welches Sie am Ende dieser Seite finden.

In den Fällen, in denen eine Bestätigung ohne Stempelmarke beantragt werden kann, müssen Sie im Gesuchsformular den Zweck und die entsprechende Bestimmung ankreuzen.