[Nr. 431 / 15.04.2024 / Entscheide]
Bedienstete/r mit Matrikelnummer 3863: Anerkennung der in Körperschaften des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages geleisteten Dienste gemäß Artikel 37, Absatz 6 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 i.g.F., mit Wirkung 01.04.2024