Neuigkeiten in den Anlaufstellen

Foto per Novità per gli sportelli unici

2015 sind mit einem Landesbeschluss der Landesregierung die Anlaufstellen für Pflege und Betreuung in Südtirol eingerichtet und der Zeitplan für die Entwicklung in ersten drei Jahren festgelegt worden. Ein neuer Beschluss definiert jetzt Leistungen und Organisation der Anlaufstellen neu.

Anfangs des Jahres führte das Südtiroler Bildungszentrum im Auftrag der Landesarbeitsgruppe für Anlaufstellen eine Erhebung der Ist-Situation auf Landesebene durch. Die Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Abteilung Gesundheit und Soziales, des Gemeindenverbandes, des Sanitätsbetriebes, des Verbandes der Seniorenwohnheime und der Trägerkörperschaften der delegierten Sozialdienste hat die entsprechenden Ergebnisse in den Landesbeschluss eingearbeitet. Insbesondere wurden die Leistungen der Anlaufstellen neu definiert, mit der Zielsetzung, diese besser an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen und die Antworten darauf wirksamer und effizienter zu gestalten.

Im neuen Landesbeschluss sind folgende Leistungen vorgesehen: Information über die vorhandenen öffentlichen und privaten Angebote des Sozial- und Gesundheitswesens; fachübergreifende Ersteinschätzung und Bewertung der Situation; direkte Intervention oder gegebenenfalls die Aktivierung von Diensten oder Ressourcen im Einzugsgebiet; Feststellung des Pflegebedarfs für die Aufnahme in die Warteliste der Seniorenwohnheime.

Auch einige organisatorische Aspekte wie z.B. die Anwesenheitspflicht der verschiedenen Dienste und die Öffnungszeiten sind neu geregelt worden. Die Anlaufstellen müssen in Zukunft eine der Einwohnerzahl angemessene Öffnungszeit für den Parteienverkehr gewährleisten und auf jeden Fall an mindestens 3 Tagen in der Woche für mindestens 2 Stunden geöffnet sein. Während der Öffnungszeiten müssen immer mindestens zwei der drei beteiligten Bereiche gleichzeitig anwesend sein.

Der Beschluss sieht zudem vor, dass die drei Bereiche abwechselnd die Koordinierung der organisatorischen Arbeiten der Anlaufstelle übernehmen. Zur Umsetzung der Ziele muss auch - unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften - der Austausch von Daten (auch personenbezogener) und Informationen zwischen den beteiligten Diensten gewährleistet werden. (cde)

27.08.2018