Digitaler Übergang

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Künstliche Intelligenz, mobile services, digital disruption: Worte, die zunehmend in den Medien nachhallen und einer ständigen Veränderung unseres Lebens im digitalen Bereich entsprechen. Als Verbraucher sind wir uns dessen seit langem bewusst und nun nutzt auch die öffentliche Verwaltung technologische Innovationen, um die Effizienz bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger zu steigern.

Das Amt für digitalen Übergang, zu dessen Einrichtung jede öffentliche Institution verpflichtet ist, verweist auf den digitalen Verwaltungscodex, der mit Gesetzesdekret Nr. 82 vom 7. März 2005 verabschiedet wurde. In der Bezirksgemeinschaft hat sie die Form einer Arbeitsgruppe angenommen. Dazu gehören Tania Nicolini und Alessandro Bosio sowie Maurizio Zorzi und Nicoletta Pinter von der Gemeinde Neumarkt. In den letzten Monaten haben sie an einem Dreijahresplan gearbeitet, „der ein praxisorientierter Aktionsplan ist", erklärt Bosio. Der Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Digitalisierung voranzutreiben. Dies sind Maßnahmen für Fachleute, wie die Rationalisierung von Serverräumen, die künftig in akkreditierten Zentren untergebracht werden, aber auch Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben werden: Dank der Nutzung der SPID werden viele Dienste online zugänglich sein.

Der Dreijahresplan definiert die operativen Linien der IT-Entwicklung, das strategische Modell und die zu tätigenden Investitionen. Er enthält auch einen Zeitplan, da er für jede Maßnahme eine Frist angibt, bis zu der sie durchgeführt werden muss, und einen Ansprechpartner für jedes Projekt vorsieht. „Es ist ein dynamisches Dokument - erklärt Bosio - das jedes Jahr aktualisiert wird und immer die nächsten drei Jahre betrifft.“

Cornelia Dell‘Eva

28.05.2018