Tagespflegeheime für SeniorInnen

Die Einrichtungen der Tagespflege für SeniorInnen nehmen tagsüber alte Menschen auf, die wegen physischer oder psychischer Gebrechen nicht mehr allein in ihrer eigenen Wohnung bleiben können oder eine Betreuung benötigen, die weder über Dritte noch über die Hauspflege des Sozialsprengels in erforderlichem Ausmaß erbracht werden kann.

Der Dienst hat das Ziel, das psycho-physische und soziale Wohlergehen des alten Menschen zu unterstützen und seine Familie zu entlasten.

Die Tagespflege für Senioren wird in eigenen Tagespflegeheimen und in einer Reihe von Alters- und Pflegeheimen angeboten. Sie erfolgt als Halbtagsbetreuung, Ganztagsbetreuung und als verlängerte Ganztagsbetreuung.

Kosten

Die NutzerInnen beteiligen sich an den Kosten laut den von der Landesregierung festgesetzten Tarifen. Die Mahlzeiten sind im Tarif des Dienstes nicht enthalten; dies bedeutet, dass der Klient für sie den von der Landesregierung festgelegten zusätzlichen Tarif getrennt bezahlen muss.

NutzerInnen, die das Pflegegeld (Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9) oder das Begleitungsgeld (Landesgesetz vom 21. August 1978, Nr. 46) erhalten, zahlen den der jeweiligen Pflegestufe entsprechenden Tarif, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der AntragstellerInnen oder der engeren Familiengemeinschaft.

NutzerInnen, die weder Anrecht auf das Pflegegeld, noch auf das Begleitungsgeld haben, können beim zuständigen Sozialsprengel um eine Tarifbegünstigung im Sinne des DLH 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, ansuchen.