Arbeit, Beschäftigung und Tagesbegleitung

Begünstigungen am Arbeitsplatz gemäß Gesetz vom 05.02.1992, Nr. 104

Zielgruppen: 

  • Arbeitnehmer mit einer schwerwiegenden Behinderung
  • Verwandte und Verschwägerte von Menschen mit einer schwerwiegenden Behinderung innerhalb des dritten Grades
  • Eltern, auch Adoptiveltern von Minderjährigen mit einer schwerwiegenden Behinderung

Voraussetzungen:

  • Um in den Genuss dieser Begünstigungen zu kommen, wird die Bestätigung über eine schwerwiegende Behinderung (laut Art. 3, Absatz 3. Gesetz 104/92) benötigt, welche die zuständige Ärztekommission ausstellt;
  • außerdem darf die Person mit Behinderung nicht ständig in einer Einrichtung untergebracht sein.

Begünstigungen - Art. 33, Gesetz 104/92

  • Eltern, auch Adoptiv- oder Pflegeeltern bis zum Ende des 3. Lebensjahres des Kindes haben Anrecht auf Verlängerung der Elternzeit bis zu 3 Jahren oder alternativ dazu 2 bezahlte Abwesenheitsstunden täglich;
  • Eltern, auch Adoptiv- oder Pflegeeltern, bis zum Ende des 18. Lebensjahres des Kindes haben Anrecht auf drei Tage bezahlte Freistellung vom Dienst pro Monat (aufteilbar);
  • Verwandte und Verschwägerte innerhalb des dritten Grades und Eltern, auch Adoptiveltern, über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus, haben Anrecht auf 3 Tage bezahlten Sonderurlaub pro Monat (aufteilbar). Dieses Recht haben sie nur, wenn sie kontinuierlich und auf geeignete Art und Weise die behinderte Person betreuen und nur wenn kein anderer Verwandter diese Begünstigung bereits in Anspruch nimmt;
  • Arbeitnehmer mit schwerwiegender Behinderung selbst haben Anrecht auf eine Arbeitsenthaltung von 2 Stunden täglich oder alternativ dazu 3 bezahlte Tage Abwesenheit vom Dienst im Monat (aufteilbar)

Arbeitnehmer mit schwerwiegender Behinderung selbst, Eltern, auch Adoptiv- oder Pflegeeltern und Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad haben Anrecht, den dem Wohnort nächstgelegenen Arbeitssitz zu wählen und können nicht ohne ihre Einwilligung versetzt werden.

Bezahlte Arbeitsenthaltung bis zu einem Höchstzeitraum von zwei Jahren - Gesetz vom 8. März 2001, Nr. 151, ("Gesetz zum Schutz der Elternschaft")

Folgende Personen haben Anrecht auf bezahlte Arbeitsenthaltung von 2 Jahren (aufteilbar):

  • Eltern, auch Adoptiveltern (Pflegeeltern nur bei Minderjährigen)
  • Mit der behinderten Person lebende Geschwister falls die Eltern nicht mehr leben oder diese zur Gänze arbeitsunfähig sind
  • zusammenlebende Ehefrau, Ehemann
  • Kinder, falls sie mit der behinderten Person zusammenleben und keine anderen "geeigneten" Personen vorhanden sind, die den schwer behinderten Elternteil pflegen können.

Für allgemeine Informationen

Amt für Menschen mit Behinderungen, Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Telefon: 0471-418270

Feststellung des Schweregrades der Behinderung

Zuständige Ärztekommission der Gesundheitsbezirke:

  • Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Bozen, Amba Alagi Straße 20
  • Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Meran, Schaffer-Straße 78
  • Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Brixen, Rom-Straße 7
  • Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Bruneck, Paternsteig 3

Arbeitseingliederungsprojekte und Begleitung am Arbeitsplatz

Menschen, denen eine Invalidität von mindestens 46% zuerkannt wurde, werden von den Arbeitsvermittlungszentrum begleitet und können mittels Arbeitseingliederungsprojekten eine Beschäftigung finden. Ziel dieser Projekte ist es, Kompetenzen am Arbeitsplatz zu fördern und zu festigen und eine vollwertige Eingliederung in den Arbeitsmarkt (vgl. Staatsgesetz Nr. 68/1999 zur gezielten Vermittlung) zu erreichen.

Menschen, die über ein Arbeitseingliederungsprojekt beschäftigt sind, werden von den Fachkräften für die Arbeitsplatzbegleitung der Sozialsprengel begleitet. Diese arbeiten eng mit den Arbeitsvermittlungszentren und anderen Fachdiensten zusammen, stehen den eingegliederten Personen und ihrem Arbeitsumfeld beratend und unterstützend zur Seite und besuchen die KlientInnen regelmäßig an ihrem Arbeitsplatz.

Sozialsprengel Unterland

Sozialsprengel Überetsch

Sozialsprengel Leifers-Branzoll-Pfatten

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Es handelt sich um einen Tagesdienst für Menschen mit Behinderung, welcher sozialpädagogische und pflegerische Begleitung bietet, mit dem Ziel der Aufwertung und Entwicklung der Arbeitsfähigkeit der Besucher/innen.

Werkstätten Menschen mit Behinderung Kurtatsch

Werkstätten Menschen mit Behinderung Ansitz Gelmini Salurn

Sozialpädagogische Tages(förder)stätten für Menschen mit Behinderung

Es handelt sich um einen Tagesdienst zur Förderung sozialer Kontakte und der Selbständigkeit, der Sammlung neuer Erfahrungen, die auf die Verbesserung der Lebensqualität zielen.

Der Dienst bietet pflegerische und sozialpädagogische Betreuung.

Tagesförderstätten Menschen mit Behinderung Kurtatsch

Tagesstätte für Minderjährige mit Autismus Kurtatsch 

Tagesförderstätte Menschen mit Behinderung "Pinterhäusl"

Arbeitsrehabilitationsdienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Der Arbeitsrehabilitationsdienst ist ein Dienst zur sozialen und Arbeitsrehabilitation von erwachsenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, in welcher industrielle, handwerkliche, kaufmännische, landwirtschaftliche, künstlerische, kreative usw. Tätigkeiten ausgeübt werden. Der Besuch der Arbeitsrehabilitationsdienste kann eine Form der dauerhaften Beschäftigung in einem geschützten Rahmen darstellen oder einen Übergang in andere Dienste oder zu einer späteren (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt.

Arbeitsrehabilitationsdienst Vill

Arbeitsrehabilitationsdienst psychisch kranke Menschen Ansitz Gelmini Salurn

Sozialpädagogische Tagesstätte für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Die sozialpädagogische Tagesstätte ist ein Tagesdienst, der sozialpädagogische Begleitung, pflegerische Betreuung, Förderung und Freizeitgestaltung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bietet, wodurch soziale Beziehungen und Inklusion gefördert werden. Der Dienst fördert die Wiedererlangung und Verbesserung der persönlichen Fähigkeiten, mit dem Ziel einer autonomen Lebensgestaltung.

Tagesförderstätte psychisch kranke Menschen Kaltern