[Nr. 123 / 16.04.2024 / Bezirksausschuss]
A3/0201 Bedienstete/er mit Matrikelnummer 28: Gewährung des Sonderurlaubes und eines unbezahlten Wartestandes aus Gewerkschaftsgründen, sowie der Gewerkschaftsfreistellung gemäß Artikel 8, 9 und 10 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015, i.g.F., für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 31.12.2024 - Abänderung des Beschlusses des Bezirksausschusses Nr. 384 vom 13.12.2023