[Nr. 486 / 30.04.2024 / Entscheide]
A3/0201 Bedienstete/r mit Matrikelnummer 2104 - Ermächtigung zur Ausübung einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit ab Veröffentlichung der Maßnahme bis zum 31.12.2024 im Sinne des Artikels 60 der geltenden Personaldienstordnung