Fördermaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz

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Fördermaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz

Unser Energiebedarf ist in den letzten Jahren gewaltig gestiegen, ebenso die Energiepreise. Angesichts dieser Tatsache gilt: Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden.

Seit Februar dieses Jahres sind die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Kraft. Private Haushalte, Unternehmen oder Gemeinden verfügen über viele Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Mit den neuen Fördersätzen, die von 30 Prozent der anerkannten Kosten auf teilweise sogar 70 Prozent angehoben wurden, rechnet sich die Investition auch finanziell.

Damit möglichst viele diese Gelegenheit wahrnehmen können, wurde die Einreichfrist ausnahmsweise für das Jahr 2017 vom 30. Juni auf den 31. Juli verlängert.

Ein großes Augenmerk wurde von der Landesregierung auf die energetische Sanierung von Gebäuden gelegt. Die energetische Sanierung reduziert nämlich wesentlich die Energiekosten und nicht zuletzt die umweltschädlichen CO2 Emissionen.

Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden wird auch die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.

Um einen Überblick über die geförderten Maßnahmen, sowie über die Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitrages zu geben, hat das Amt für Energieeinsparung eine Broschüre über die neue Energieförderung herausgegeben:

Hier der link:

http://umwelt.provinz.bz.it/energie.asp

Die Gesuchsformulare und die technischen Datenblätter sind auf der Homepage des Landesamtes für Energieeinsparung abrufbar:

http://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/dienste-formulare-energie.asp

26.05.2017