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Satzungen

Die Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland ist eine autonome, örtliche Körperschaft öffentlichen Rechtes.
Die Satzung regelt die Organe und die leitenden Beamten , deren Aufgaben und die Ordnung der Ämter in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 142/1990 und dem geltenden Regionalgesetz über die Gemeindeordnung.