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Umwelt
Am 03.04.2006 ist das neue Staatsgesetz Nr. 152 (Matteoli-Gesetz) in Umsetzung einer EU- Vorgabe in Kraft getreten, welches optimale Einzugsgebiete (OEG) auch für die Abfallbewirtschaftung vorsieht. Die Abfallbewirtschaftung kann somit gesetzlich nicht mehr auf Gemeindeebene organisiert werden, sondern muss von einer übergemeindlichen Organisation wie z.B. die Bezirksgemeinschaft oder eine Gesellschaft mit öffentlicher Beteiligung, verrichtet werden. Das Landesgesetz Nr.4 vom 26.05.2006 sieht eine Trennung der Abfallbewirtschaftung in Entsorgung und restliche Aufgaben vor.
Für die Entsorgung soll ein einziges OEG für ganz Südtirol zuständig sein (inkl. Müllverbrennung). Für die restlichen Aufgaben der Müllversorgung bestimmt das Land mit Durchführungsbestimmung die OEG’s, wobei es nahe liegt, die Bezirksgemeinschaften und größere Städte (mit deren Stadtwerken) als solche zu definieren, da bereits heute mit zwei Ausnahmen, die Bezirksgemeinschaften die Abfallbewirtschaftung organisieren. Die Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland gehört derzeit zu diesen Ausnahmen.
Bis zum Inkrafttreten dieser Durchführungsverordnung wird die Bezirksgemeinschaft die Müllsammel- und Entsorgungsdienste unter Wahrung der entsprechenden Qualitätsmerkmale durch Vergabe an Dritte durchführen.