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Berechnung der Tarifbeteiligung

 

Personen, die sich in sozialen Einrichtungen befinden (wie z.B. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Heime für Minderjährige), müssen sich je nach der Einkommens- und Vermögenslage ihrer Familien an den Kosten beteiligen. Die Berechnung dieser Kostenbeteiligung (genannt „Tarifbeteiligung“) wird im Sozialsprengel vorgenommen.

Tagesmütter-/Tagesväterdienst

Sollten Eltern das Kind einer/m qualifizierten Tagesmutter oder –vater zur Betreuung hergeben, kann für die Bezahlung der/des Tagesmutter/-vaters um eine Tarifbegünstigung angesucht werden. Die Höhe der Tarifbegünstigung variiert je nach Einkommen und Vermögen.


Zuständigkeitsgebiet

Sozialsprengel Unterland:
zuständig für die BürgerInnen der Gemeinden Altrei, Aldein, Truden, Montan, Auer, Neumarkt, Tramin, Kurtatsch, Margreid, Kurtinig und Salurn

Sozialsprengel Überetsch:
zuständig für die BürgerInnen der Gemeinden Nals, Terlan, Andrian, Kaltern und Eppan

Sozialsprengel Leifers-Branzoll-Pfatten:
zuständig für die BürgerInnen der Gemeinden Leifers, Branzoll und Pfatten