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Pflegeheim Domus Meridiana Leifers
Zur Namensfindung
Die Bezeichnung setzt sich aus zwei lateinischen Begriffen zusammen: meridiana und domus, wobei domus „Heim“ und meridiana „wenn die Sonne am höchsten steht“ bedeutet. Inspiriert wurde der Name von der Sonnenuhr, welche den Innenhof des Pflegeheims schmückt und in der italienischen Umgangssprache auch als „meridiana“ bezeichnet wird. Die Sonnenuhr ist, wie bekannt, ein altes Instrument, das mit Hilfe des Sonnenstandes die Zeitmessung erlaubt. So bezeichnet das Wort meridana „etwas in der Mittagszeit“, also wenn die Sonne am höchsten steht (domus meridiana = Haus, wo die Sonne am höchsten steht).Die symbolische Bedeutung des Namens Domus meridana scheint uns somit klar: die Sonne geht in einem unendlichem Lebenszyklus auf, strahlt und geht wieder unter. Genau so wie die Zeit, die ebenso ewig fließt. „Domus meridiana“ möchte ein Haus sein, in dem das Leben ununterbrochen fließt und wo alle zur Verwirklichung dieses Leitgedankens beitragen: dem Leben Jahre geben und den Jahren Leben schenken, mit dem Ziel das Wohlbefindens des Heimbewohners zu fördern.
Die Zielsetzung
Das Pflegeheim ist der sozio-sanitäre stationäre Dienst, welcher für die definitive und vorübergehende Aufnahme von klinisch stabilen, älteren sowie jüngeren, Menschen bestimmt ist, die pflegebedürftig sind und gesundheitliche Betreuung sowie Rehabilitationsmaßnahmen benötigen.Anspruchberechtigte des Dienstes sind mittelgradig beziehungsweise schwer pflegebedürftige Personen, welche nicht dauernde fachärztliche Versorgung benötigen, nicht an einer akuten Krankheit leiden, an ihrem Wohnort keinen angemessenen Schutz durch die territorialen Dienste erfahren können, und gleichzeitig
- ständige Hilfe für die Abwicklung des täglichen Lebens benötigen
- dauernde krankenpflegerische Betreuung benötigen
- Rehabilitationsmaßnahmen oder wenigstens aktivierender Pflege bedürfen, die darauf ausgerichtet sind, die noch vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten
Die Aufnahme
Das Pflegeheim hat eine maximale Aufnahmekapazität von 64 Plätzen.
Das Gesuch für die definitive oder vorübergehende Aufnahme ist beim Pflegeheim einzureichen oder beim zuständigen Sprengel.
Im Rahmen der verfügbaren Plätze haben in der Reihenfolge jene Gesuchsteller Vorrang, die
- in der Gemeinde Leifers
- in den Gemeinden Branzoll und Pfatten
- im zuständigen Gebiet der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland
- in der Provinz Bozen
- in der Region
- außerhalb der Region ansässig sind
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Die Dienste
Das Pflegeheim stellt 32 Einzel- und 16 Doppelzimmer zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Bad und Telefon ausgestattet.
Die Mahlzeiten werden in drei Speisesälen eingenommen, ein grosser im Erdgeschoss, zwei kleinere auf den Etagen.
Die Einrichtung ist mit einer Bar, Turnhalle, Friseur, Freizeitraum, Getränkeautomaten mit kalten und warmen Getränken, und einem grossem Innenhof ausgestattet.
Eine Kapelle mit Altar ist dem religiösem Leben gewidmet.
Das Pflegeheim wird seinen Heimbewohnern folgende Dienste gewährleisten:
- die Verpflegung
- die Betreuung und Pflege der Person
- die ärztliche Betreuung
- die krankenpflegerische Betreuung
- die rehabilitative Betreuung
- Seelsorge, kulturelle- und Freizeittätigkeiten
Die Pflege, die krankenpflegerische und rehabilitative Betreuung, die Unterbringung und die Animation werden durch das eigene Personale des Pflegeheimes gewährleistet.
Die ärztliche Betreuung wird von den Ärzten des Sanitätsbetriebes gewährleistet.
Der Sanitätsbetrieb Bozen ernennt den ärtzlichen Leiter, gewährleistet eine angemessene diätologische Betreuung, stellt dem Pflegeheim das gesamte sanitäre Material und die notwendigen Medikamente zur Verfügung.
Die Leistungen
Im Rahmen der angebotenen Dienste, gewährleistet das Pflegeheim folgende Leistungen:
- Hygiene und Pflege aller Heimbewohner an Hand der Bewertung der individuellen Pflegebedürfnisse
- ärztliche, krankenpflegerische, rehabilitative und diätologische Betreuung
- Lieferung der vom Arzt verschriebenen Arzneimittel
- Verpflegung mit Berücksichtigung der individuellen diätetischen Bedürfnisse
- Garderobe und Wäscherei der persönlichen Kleidung
- Reinigungsdienst in den Zimmern der Heimbewohner, als auch in den Gemeinschaftsräumen
- Erholungs- und kulturelle Tätigkeiten sowie Beschäftigungsmöglichkeiten, welche die aktive Teilnahme der Heimbewohner und die der Familienangehörigen fördern.
Die Organisation
Die Direktion ist für die Wohneinrichtung vom juridisch-verwaltungsrechtlichen Standpunkt aus und in pflegetechnischer
Hinsicht verantwortlich, und ist für die Einhaltung und die Anwendung des Reglements verantwortlich.
Die Pflegedienstleitung ist direkt der Direktion unterstellt und ist für das pflegetechnische Funktionieren der Einrichtung verantwortlich.
Die Wohnbereichskoordination gewährleistet durch die Arbeit im Team die ordnungsmäßige Erbringung des Dienstes in der Abteilung.
Das Personal
Das Personal des Pflegeheimes besteht aus Fachkräften für die unmittelbare Betreuung, der gesundheitlichen Betreuung und Personal der allgemeinen Dienste:
- Mitarbeiter/innen für die direkte Betreuung und die Freizeitgestaltung
- Mitarbeiter/innen für die Krankenpflege
- Bedienstete für die Verwaltungsarbeit, für die Führung, für die Verköstigung und für die Unterbringung
- Rehabilitationspersonal
Im Pflegeheim sind außerdem spezifische Berufsbilder vorgesehen wie Psychologen, Diätassistenten, Seelsorger für eine zusätzliche Verbesserung der Qualität des Dienstes.
Der Tagessatz
Für die Dauer des Aufenthaltes müssen dem Pflegeheim Domus meridiana folgende Beträge ausbezahlt werden:
- das vom Heimbewohner je nach Pflegestufe bezogene Pflegegeld (zur Deckung der Pflegekosten) laut Landesgesetz Nr. 9/2007;
- den Grundtarif (zur Deckung der Logiskosten): 55 € für das Einbettzimmer, 52,25 € für das Mehrbettzimmer, für die definitive sowie für die vorübergehende Aufnahme;
- ein Zusatzbetrag zur Abdeckung des Unterschiedes zwischen den Kosten und den Einnahmen aus Pflegegeld und Tarif.
Das Pflegegeld sowie der Zusatzbetrag werden grundsätzlich der pflegebedürftigen Person aus dem Pflegefond der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt. Diese erteilt dann, aufgrund der in Rechnung gestellten Leistungen, dem Heim eine Vollmacht, mittels eigenem Formular, zum Inkasso über den zustehenden Betrag (Pflegegeld + Zusatzbetrag. Der Grundtarif entspricht dem Betrag, an welchem sich der Heimbewohner, die beteiligungspflichtigen Personen (die Kinder) und eventuell die Gemeinde im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, beteiligen.
Das Tagespflegeheim Dies-is
Was ist ein Tagespflegeheim?
Das Tagespflegeheim ist eine Form der Altenbetreuung, in der
- untertags Senioren und Erwachsene aufgenommen werden;
- den Familien, die nicht imstande sind,aus verschiednem Gründen (wie z.B. Arbeitstätigkeit) den Senior aufgrund seiner täglichen Pflegebedürfnisse den ganzen Tag über zu betreuen, Unterstützung und Beistand zu bieten.
Das Tagespflegeheim hat eine maximale Aufnahmekapazität von 8 Plätzen.
Das Aufnahmegesuch ist im Pflegeheim Domus meridiana, mit einem ärztlichen Zeugnis (Diagnosen) einzureichen.
Das Tagespflegeheim bietet die folgenden Dienste an und der Klient hat folgende Rechte:
- dass ihm die ganzheitliche Pflege, Betreuung und Behandlung zukommt, die seinem Bedarf entspricht und seine Fähigkeiten fördert;
- auf Wahrung und Schutz seiner Privatund Intimsphäre;
- auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben;
- seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Tagestarif
Nach dem Art. 40 des Dekretes des Landeshauptmannes vom 11. August 2000 Nr. 30 werden jährlich die Tarife der Sozialdienste festgelegt. Für das Jahr 2010 wurden für die Tagespflege folgende Tarife genehmigt:
- selbständige Personen 6,50€*
- Personen mit Begleitung oder Pflegestufe 1 6,50€
- Pflegestufe 2 16,00€
- Pflegestufe 3 26,50€
- Pflegestufe 4 37,00€
- + pro Mahlzeit 3,00€
* Mitbeteiligung je nach wirtschaftlicher Lage
Download Infoblatt [PDF 417 KB]
Ansuchen um Aufnahme herunterladen [PDF 88 KB]
Sitz
Unterbergstrasse 4
39055 Leifers (BZ)
Kontakt
Verantwortlicher des Pflegeheims
Direktor Dr. Marco Maffeis
Tel. 0471 95 74 40
Fax 0471 95 74 99
E-Mail: pflegeheim.leifers@bzgue.org
Pflegedienstleiterin Frau Michela Bona
Tel. 0471 95 74 30
Fax 0471 95 74 99
email: pflegeheim.leifers@bzgue.org
Wohnbereichskoordinator Herr Lorenz Ladurner
Tel. 0471 95 76 61
Fax 0471 95 74 99
email: pflegeheim.leifers@bzgue.org
Wohnbereichskoordinatorin Frau Barbara Bonatti
Tel. 0471 95 75 61
Fax 0471 95 74 99
email: pflegeheim.leifers@bzgue.org
Vize-Wohnbereichskoordinatorin
Maria Grazia Cristofoletti
Tel. 0471 95 74 00
Fax 0471 95 74 99
email: pflegeheim.leifers@bzgue.org
Führungsreglements
Führungsreglement des Pflegeheimes in Leifers [PDF 92 Kb]
Führungsreglement des Tagespflegeheimes [PDF 80 Kb]
Dienstleistungsangebote
Dienstleistungsangebote - Pflegeheim Domus meridiana [PDF 2.50 Mb]
Diensthandbuch des Pflegeheimes Leifers
Diensthandbuch des Pflegeheimes Leifers (PDF 1,34 MB)
Dienstcharta
Dienstcharta [PDF 1.07 Mb]
Organigramm
Organigramm [PDF 524 Kb]