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Finanzielle Sozialhilfe
Der Dienst ist kostenlos
Die finanzielle Sozialhilfe ist für die Auszahlung von Geldbeträgen an Familien oder Einzelpersonen zuständig, welche sich in einer besonderen zeitbegrenzten Notlage befinden.
Die Auszahlungen betreffen folgende Bereiche:
Miete und Wohnungsnebenkosten:
den Familien wird ein Beitrag zur Deckung der Spesen für Miete und Zusatzkosten gewährt
Soziales Mindesteinkommen:
diese Leistung soll jenen Menschen helfen, die aus psychischen, körperlichen und sozialen Gründen nicht für ihren Unterhalt (Ernährung, Bekleidung, Hygiene) und den ihrer Familie sorgen können
Sonderleistungen:
es kann ein außerordentlicher Beitrag gewährt werden, um Bedürfnisse zu decken, die durch besondere Lebensumstände bestehen und einen Notstand bewirken
Taschengeld:
Personen, die in Fürsorgeeinrichtungen untergebracht sind und die nicht in der Lage sind, für kleine tägliche Ausgaben aufzukommen, wird ein Taschengeld zugewiesen
Monatlicher Zuschuss für die Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushaltes
Andere Leistungen zu Gunsten der Senioren und Menschen mit Behinderung:
- Rückvergütung von Transportspesen für Menschen mit Behinderung
- Rückvergütung von Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel für Senioren
- Beitrag zum Ankauf und/oder Anpassung von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderung
- Beitrag zur Anpassung von Fahrzeugen für Familienmitglieder von Personen mit Behinderung
- Zuschuss für den Einkauf eines Taubstummentelefons
- Zuschuss für den Hausnotrufdienst
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss wird ausbezahlt, wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Anspruch auf die Leistungen haben Bürger, denen ein minderjähriges Kind anvertraut wurde, sofern dieses die italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines anderen EU – Mitgliedsstaates besitzt und seit mindestens einem Jahr in Südtirol seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kinder aus Nicht- EU-Ländern müssen seit mindestens
fünf Jahren in Südtirol ansässig sein. Die wirtschaftliche Lage wird berücksichtigt.
Zuständigkeitsgebiet
Sozialsprengel Unterland:
zuständig für die BürgerInnen der Gemeinden Altrei, Aldein, Truden, Montan, Auer, Neumarkt, Tramin, Kurtatsch, Margreid, Kurtinig und Salurn
Sozialsprengel Überetsch:
zuständig für die BürgerInnen der Gemeinden Nals, Terlan, Andrian, Kaltern und Eppan
Sozialsprengel Leifers-Branzoll-Pfatten:
zuständig für die BürgerInnen der Gemeinden Leifers, Branzoll und Pfatten