Hauptinhalt

Allgemeines

Zielgruppe

Der Haushaltsvoranschlag und der programmatische Bericht, der ihn begleitet, sind darauf gerichtet, auf einfache Weise die Umstände und die soziale Bedeutung der politischen, verwaltungstechnischen und verwaltungsinternen Entscheidungen der Körperschaft aufzuzeigen.

Die idealen Leser/innen dieses Berichtes sind:

  • die Verwalter/innen der Bezirksgemeinschaft und der Mitgliedsgemeinden, welche die Träger/innen der Verantwortung für die politischen Entscheidungen zum Wohle der Bevölkerung sind;
  • die Bürger/innen und die sozialen Vereinigungen (Komitees, Vereine und Verbände, usw.) welche die Bedeutung dieser Entscheidungen kennen und eine demokratische Kontrolle auf die Ausrichtung der Bezirksgemeinschaft ausüben wollen.

Inhalte

Das vorliegende Dokument ist in 4 Teile gegliedert, welche wiederum in Kapitel aufgeteilt sind.

  • dieser erste Teil ist eine politische Einführung aus der Hand des Präsidenten der Bezirksgemeinschaft;
  • der zweite Teil besteht aus einer methodologischen Auflistung, welche die notwendigen juristischen und technischen Informationen zur Garantie der Wirksamkeit des Dokumentes liefert;
  • der dritte Teil stellt den mehrjährigen Haushalt in synthetischer und den Haushaltsvoranschlag in analytischer Form für das kommende Haushaltsjahr vor;
  • der vierte Teil bildet den programmatischen, vorausschauenden Bericht.
    - das erste Kapitel beschreibt einige essenzielle Elemente des sozio-demografischen bzw. wirtschaftlichen Kontextes.
    - das zweite Kapitel beinhaltet das institutionelle Profil der Körperschaft
    - das dritte Kapitel gibt Informationen über die Organisation und den Verwaltungsablauf der Ämter
    - im vierten Kapitel werden die Bereiche und die Programme vorgestellt.

Elemente, welche besonderer Beachtung bedürfen

Wir weisen kurz auf die kritischen Punkte hin, welche aufgezeigt werden oder welche sich, in Bezug auf die Neuigkeiten welche sich ankündigen, auf die allgemeinen und spezifischen Argumente und auf die Elemente, welche besonderer Beachtung bedürfen, ergeben, um die Daten und die Stellungnahmen, welche im Bericht enthalten sind, auszulegen.

Für das kommende und für die darauf folgenden Jahre ist es notwendig, folgende kritische Punkte zu beachten:

  • die stufenweise Anpassung des Finanzierungssystems nach Parametern seitens des Landessozialfonds bewirkt im Jahr 2012 eine geringe Reduzierung für diese Körperschaft. Ab 2013 werden die Finanzflüsse nahezu gleich bleiben. Wenn man bedenkt, dass rund 50 % der Zuweisungen für Personalkosten verwendet werden müssen und die Gehälter trotzdem Anpassungen erfahren, heißt dies, dass effektiv weniger Geld für die Führung der Dienste zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund werden weitere Sparmaßnahmen unerlässlich sein.
  • der steigende Bedarf an finanzieller Unterstützung für bedürftige Bürger/innen bedingt durch die Wirtschaftskrise und deren Folgen.
  • die Einführung von wesentlichen Leistungsstandards (WLS) auf Landesebene, d.h. nach einem gewissen von der Abteilung Sozialwesen gemeinsam mit den Trägern errechneten Standard (Garantie eines Mindestversorgungsniveaus) muss in allen Trägerkörperschaften ein bestimmtes Versorgungsniveau gewährleistet werden und somit Angebote in den sozialen Diensten ausgebaut oder dementsprechend gekürzt werden.

Für das kommende Jahr kündigen sich, soweit vorhersehbar, folgende Neuigkeiten an:

  • die Festlegung von wesentlichen Leistungsstandards und der Personalparameter im Sozialbereich seitens der Landesregierung;
  • die daraus sich ergebende Reduzierung bzw. Optimierung von Leistungen im Rahmen immer knapper werdender Finanzzuweisungen
  • Umsetzung von rigiden Sparmaßnahmen in den einzelnen Einrichtungen für soziale Dienste (Sparmaßnahmenkatalog), um mit den immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen trotzdem einen hohen Qualitätsstandard garantieren zu können
  • Beginn der Umsetzung der wesentlichen Leistungsstandards, um den geforderten Sollwert der WLS im vereinbarten Zeitraum zu erreichen

Methodologische Anmerkung des Generalsekretärs

Das Vorwort des Präsidenten hat die politischen Aspekte des Dokumentes erläutert. Dieser Abschnitt hingegen ermöglicht es den Leser/innen, die Gesetzeshinweise und die methodologischen Anmerkungen zu verfolgen, die sich bei der Erstellung des Haushaltsvoranschlages und des programmatischen Begleitberichtes ergeben haben und stellt eine technisch-juridische Bewertung des Dokumentes dar.


Information in Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen

In Kurzfassung wird auf die wesentlichen Bestimmungen betreffend die Finanzierung der Bezirksgemeinschaften hingewiesen. Mit Landesgesetz Nr. 7 vom 20. März 1991, abgeändert mit L.G. Nr. 10 vom 07.07.2010 ist die Ordnung der Bezirksgemeinschaften genehmigt worden. Der Art. 9 dieses Landesgesetzes sieht die Finanzierungsarten sowohl für die laufenden Ausgaben als auch für die Investitionen und delegierten Aufgaben vor.

Die Genehmigung der Satzung der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland ist mit Beschluss Nr. 18 vom 21.10.2010 erfolgt und ist seit dem 28.11.2010 vollstreckbar.

Für den Inhalt des gegenständlichen Berichtes findet der Einheitstext der Regionalgesetze betreffend die Buchhaltungs- und Finanzordnung in den Gemeinden der Autonomen Region Trentino-Südtirol DPRA vom 28. Mai 1999, Nr. 4/L, geändert durch das D.P.Reg. vom 1. Februar 2005 Nr. 4/L, Anwendung. Weiters gelten, wie für die Gemeinden, auch für die Bezirksgemeinschaften folgende Rechtsbestimmungen:

  • D.P.R.A. Nr. 8/L vom 27. Oktober 1999: Durchführungsverordnung zur Buchhaltungs- und Finanzordnung der örtlichen Körperschaften;
  • D.P.R.A. Nr. 1/L vom 24.01.2000: Anwendung der vorgeschriebenen Vordrucke in Anpassung an das gesetzesvertretende Dekret Nr. 77/1995, welches für die örtlichen Körperschaften gilt;
  • Neuordnung des Finanzdienstes auch auf der Grundlage der neuen Buchhaltungsordnung, welche in Anwendung der eigenen Verordnungsbefugnis die Obliegenheiten der Verantwortlichen im Finanzbereich genau regelt;
  • im Haushaltsvollzugsplan, der vom Bezirksausschuss zu genehmigen ist, werden auf der Grundlage der neuen Rechts- und Ordnungsbestimmungen die Zielsetzungen der Gebarung und die zugewiesenen Geldmittel vom zuständigen Organ festgelegt, damit sich die Führungskräfte mit der konkreten Durchführung befassen können;
  • der Teil der Ausgaben gliedert sich weiter in Titel, Aufgaben, Dienstbereiche und Ausgabenkonten für die im Sinne des Artikels 7 des D.P.R. vom 22. März 1974, Nr. 279, errichteten Körperschaften, unter welche die Bezirksgemeinschaften fallen.
  • R.G. Nr. 7 vom 22. Dezember 2004 – Reform der Ordnung der lokalen Autonomien; aufgrund derer unter anderem die Befugnis zur Nicht-Ausfüllung des Überleitungsbogens für jene Körperschaften, die eine integrierte Buchhaltung verwenden, vorgesehen wurde. In Anwendung des Regionalgesetzes Nr. 7, Art. 21, vom 22. Dezember 2004, hat diese Bezirksgemeinschaft durch den eigenen Schatzmeister mit Beginn ab 01.06.2005 die Schließung des einheitlichen Schatzamtsdienstes durch die Banca d’Italia veranlasst.

Vorgangsweise für den Aufbau des Haushaltsvoranschlages und des programmatischen Begleitberichtes

In der Folge werden die Informationen über die Vorgangsweise für den Aufbau, über die Figuren, Ansprechpartner und Bezugspersonen, welche miteinbezogen wurden, sowie über die einzelnen Schritte und Arbeitsabschnitte dargestellt.


Interne Arbeitsgruppe

Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen und die Vorgangsweise in den einzelnen Bezirksgemeinschaften sind unterschiedlich; allen liegt es jedoch fern, sich selbst zu beweihräuchern oder Argumente einzubringen, welche nicht mitgetragen und zusammen diskutiert worden seien. Die interne Arbeitsgruppe, welches dieses Dokument erarbeitet hat, wurde vom Generalsekretär, Dr. Gabriela Kerschbaumer koordiniert. Mitgearbeitet haben Dr. Martina Todesca (Technischer Dienst) für den Investitionsteil, Dr. Lydia Engl (Direktion Sozialdienste) für die Sammlung von statistischen Daten, Rag. Katrin Pedron (Verantwortliche des Finanzdienstes) für die Sammlung der buchhalterischen Daten und Frau Petra Morandell für die Erhebung interner Daten.


Vergleich mit den Institutionellen Ansprechpartnern

Um die Effektivität dieses Programmierungsinstrumentes zu verstärken, ist im Aufbau des Haushaltsvoranschlages und des programmatischen Begleitberichtes der vorausgehende Vergleich mit den verschiedenen Ansprechpartnern notwendig.

Zu diesen Ansprechpartnern gehören:

  • Bezugspersonen in den Mitgliedsgemeinden, im Sanitätsbetrieb Südtirol und im Sanitätsbezirk, der Südtiroler Gemindenverband, die anderen Bezirksgemeinschaften
  • Interne Ansprechpartner (Führungskräfte und Bereichsverantwortliche)

Arbeitsschritte

Die wichtigsten vorbereitenden Schritte werden wie folgt aufgelistet:

  • Klausurtagung (Mai 2010)
  • Bedarfsantrag der Sozialdienste (Juli 2010)
  • Tagsatzberechnung des Pflegeheims "Domus Meridiana" Leifers (November 2010)
  • Bedarfsmeldung an die Gemeinden für den Verwaltungs - und Umweltberich (November2010)
  • Zielvereinbarung für die Projekte mit den verantwortlichen

Datenquellen

An dieser Stelle werden die Datenquellen aufgelistet, auf welche für die Erarbeitung dieses Dokumentes zugegriffen wurde, um deren Qualität zu untermauern und um mit der höchsten Anschaulichkeit garaantieren zu können, dass die Auswertung und Überlegungen auf zuverlässige Daten fußen:

  • Interne Datenquellen.Unter den internen Datenquellen werden die systemischen Datenbanken, die Buchhaltungsdaten, der Bedarfsantrag und der entsprechende Bericht, der Rechenschaftsbericht des letzten Haushaltsjahres, Statistiken und Analysen, welche von der Bezirksgemeinschaft zu den verschiedensten Zwecken erarbeitet wurden, Abschlussberichte der Dienstchartas, Analysen des Sozialberichtes, Sozial-wirtschaftlicher Entwicklungsplan, erwähnt.
  • Externe Datenquellen. Unter den externen Datenquellen werden der Landessozialplan, der Abfallbewirtschaftungsplan, ASTAT, ISTAT, Untersuchungen von Instituten, Universitäten, anderen Organisationen aufgelistet.

Der logische Aufbau des Sysems der Programmierung, Abwicklung, Abrechnung und Auswertung

Wir unterstreichen die Sorgfalt, mit welcher die Phase der Programmierung mit den weiteren Phasen der Haushaltsabwicklung und schlussendlich der Abrechnung verknüpft wurden.

Die Struktur des programmatischen Begleitberichtes zum Haushaltsvoranschlag wurde unter Berücksichtigung jener des Berichtes zur Jahresabschlussrechnung entworfen, damit die damit eingegangenen Verpflichtungen auf einfache Art und Weise mit den Ergebnissen am Ende des Jahres verglichen werden können und die Dokumentation anschließend den Abrechnungsprozeduren beigefügt werden können, welche jede Bezirksgemeinschaft ausarbeitet.

 

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Genehmigungsverfahren

Bis zur Genehmigung müssen 3 Schritte unternommen werden:

  • der erste Entwurf zum Haushaltsvoranschlag und der programmatische Begleitbericht wurden dem Rechnungsrevisor und den Ratsmitgliedern (wie in der entsprechenden Regelung vorgesehen) für eine Überprüfung zur Unterbreitung von Anregungen, Rückfragen und Vorschlägen ausgehändigt.
  • der Rechnungsrevisor hat das Gutachten am 01.12.2010 formuliert.
  • der Bezirksausschuss hat den Haushaltsvoranschlag und den Begleitbericht dem Bezirksrat zur Genehmigung am 09.12.2010 vorgeschlagen.
  • Der Haushaltsvoranschlag und der programmatische Begleitbericht wurden vom Bezirksrat formell am 09.12.2010 genehmigt.

Verteilung

Nach der Genehmigung wird das Dokument den Rats- und Ausschussmitgliedern in gedruckter Form ausgehändigt, und, damit dieselben ihrerseits bei der Programmierung und in der Planung des Budgets des eigenen Kompetenzbereiches Rechnung tragen können, wird es folgenden Verwaltungen übermittelt:

  • Abteilung Örtliche Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen.
  • den Bürgermeistern und zuständigen Assessoren der Gemeinden der Bezirksgemeinschaft.
  • anderen Bezirksgemeinschaften